Gutachten

Als von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Rechnerhardware und -systeme bin ich als Gerichtsgutachter und Privatgutachter tätig und erstatte objektiv, kompetent, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch im Bereich der EDV Gutachten

  • für Gerichte,
  • für Behörden,
  • für Versicherungen,
  • für Firmen / Unternehmen,
  • für die Öffentlichkeit und
  • für den privaten Endverbraucher.

 

 

Des Weiteren stehe ich Ihnen in Beweissicherungsverfahren und Schiedsverfahren zur Verfügung.

Gemäß gerichtlichem Beweisbeschluss bzw. gemäß der Auftragsbeschreibung erhalten Sie im Rahmen der Tatsachenfeststellung und Ursachenermittlung ein Gutachten, welches sich u.a. dadurch auszeichnet, dass es systematisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und nachvollziehbar begründet ist; komplizierte Sachverhalte werden verständlich dargestellt.

Meine Vergütung für jegliche Art von Gutachten richtet sich i.d.R. nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).